ADR-Beförderungspapier erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ein rechtssicheres ADR-Beförderungspapier zu erstellen, ist nicht kompliziert, wenn Sie die einzelnen Schritte kennen. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie in 5 Minuten zum vollständigen Dokument nach ADR 5.4.1 kommen.
Was ist ein Beförderungspapier?
Das Beförderungspapier (auch Transportdokument genannt) ist das wichtigste Begleitdokument für jeden Gefahrguttransport. Es enthält alle Angaben, die für die sichere Beförderung erforderlich sind und muss den aktuellen ADR-Vorschriften entsprechen.
Ohne ein vollständiges Beförderungspapier darf Gefahrgut nicht transportiert werden. Bei Kontrollen muss das Dokument jederzeit vorgezeigt werden können.
Pflichtangaben nach ADR 5.4.1
Das ADR legt in Kapitel 5.4.1 fest, welche Angaben im Beförderungspapier enthalten sein müssen:
- UN-Nummer (vorangestellt mit „UN")
- Offizieller Stoffname oder Bezeichnung des Gegenstands
- Gefahrgutklasse einschließlich der Verpackungsgruppe
- Anzahl und Beschreibung der Versandstücke
- Gesamtmenge der gefährlichen Güter
- Name und Anschrift des Absenders
- Name und Anschrift des Empfängers
- Tunnelcode (bei bestimmten Stoffen)
Schritt 1: UN-Nummer ermitteln
Der erste Schritt bei der Erstellung eines Beförderungspapiers ist die Ermittlung der richtigen UN-Nummer. Diese finden Sie in der ADR-Stoffliste oder nutzen Sie unsere digitale Suche:
Tipp
Geben Sie den Stoffnamen oder die UN-Nummer in unsere Suche ein. Sie erhalten sofort alle relevanten Daten: Gefahrklasse, Verpackungsgruppe und Tunnelcode.
Zur UN-Nummer SucheAchten Sie darauf, den exakten offiziellen Stoffnamen zu verwenden, wie er in der ADR-Tabelle steht.
Schritt 2: Klassifizierung prüfen
Prüfen Sie die Klassifizierung des Stoffes sorgfältig:
- Gefahrklasse: Ist Ihr Stoff der richtigen Klasse zugeordnet?
- Verpackungsgruppe: I (hohe Gefahr), II (mittlere Gefahr) oder III (geringe Gefahr)?
- Besondere Kennzeichnung: Sind besondere Vorschriften für Ihren Stoff zu beachten?
Die Klassifizierung bestimmt auch, welche Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke erforderlich ist.
Schritt 3: Verpackung prüfen
Nicht jede Verpackung ist für jeden Stoff geeignet. Prüfen Sie:
- Ist die Verpackung zugelassen? (Kennzeichnung mit UN-Prüfzeichen)
- Entspricht die Verpackungsgruppe der Gefährlichkeit des Stoffes?
- Ist die Verpackung dicht und gegen Beschädigung geschützt?
- Sind besondere Verpackungsvorschriften zu beachten (z.B. für bestimmte Stoffklassen)?
Verwenden Sie nur Verpackungen mit gültiger ADR-Zulassung.
Schritt 4: 1000-Punkte-Rechner nutzen
Der 1000-Punkte-Rechner prüft, ob Zusammenladungen verschiedener Gefahrstoffe zulässig sind. Das ADR erlaubt nur bestimmte Kombinationen:
So funktioniert der 1000-Punkte-Rechner
- Geben Sie die UN-Nummern der zu transportierenden Stoffe ein
- Der Rechner ermittelt die Punktezahl pro Stoff
- Überschreitet die Summe 1.000 Punkte, sind Zusammenladungen verboten
Unser 1000-Punkte-Rechner prüft automatisch alle Eingaben und warnt Sie, wenn eine Zusammenladung nicht zulässig ist.
1000-Punkte-Rechner nutzenZusammenfassung: Ihre Checkliste
Bevor Sie das Beförderungspapier ausstellen, prüfen Sie alle Punkte:
- UN-Nummer ermittelt und eingetragen
- Offizieller Stoffname verwendet
- Gefahrklasse und Verpackungsgruppe korrekt
- Zugelassene Verpackung verwendet
- 1000-Punkte-Rechner Prüfung bestanden
- Tunnelcode eingetragen (falls erforderlich)
- Mengenangaben korrekt
- Absender und Empfänger eingetragen
Häufige Fragen zum Beförderungspapier
Wer erstellt das Beförderungspapier?
Das Beförderungspapier muss vom Absender erstellt werden. Er ist nach ADR 1.4.2.1 für die Richtigkeit aller Angaben verantwortlich.
Welche Angaben sind Pflicht im Beförderungspapier?
Nach ADR 5.4.1 müssen enthalten sein: UN-Nummer, Stoffname, Gefahrklasse, Verpackungsgruppe, ggfs. Tunnelcode und Mengenangaben.
Muss das Beförderungspapier handschriftlich unterschrieben werden?
Nein, eine handschriftliche Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Eine elektronische Erstellung und Übermittlung ist zulässig.
Wie lange muss das Beförderungspapier aufbewahrt werden?
Das Beförderungspapier muss 3 Jahre lang aufbewahrt werden und jederzeit verfügbar sein (ADR 2025).
Was passiert bei Fehlern im Beförderungspapier?
Fehler können zu Bußgeldern bis zu 50.000 EUR führen. Bei Unklarheiten sollten Sie die Angaben vor Antritt der Beförderung prüfen.
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