ADR-Grundlagen: Alles was Sie wissen müssen
Das ADR (Accord europeen relatif au transport international des merchandises Dangereuses par Route) regelt den internationalen Transport von Gefahrgut auf der Straße. Hier sind die wichtigsten Grundlagen.
Was ist ADR?
Das ADR ist ein Europaabkommen, das den Transport von Gefahrgut auf der Straße regelt. Es wurde 1957 unterzeichnet und wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Version ist ADR 2025, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
In Deutschland wird das ADR durch die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) umgesetzt. Wer gegen die ADR-Vorschriften verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern und im Extremfall mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Die 9 ADR-Gefahrklassen
Gefahrgut wird in 9 Klassen eingeteilt, je nach Art der Gefahr:
Explosive Stoffe und Gegenstände
Beispiel: Feuerwerkskörper, Munition
Gase
Beispiel: Propan, Stickstoff, Chlor
Entzündbare flüssige Stoffe
Beispiel: Benzin, Diesel, Aceton
Entzündbare feste Stoffe
Beispiel: Schwefel, Phosphor
Selbstentzündliche Stoffe
Beispiel: Weißphosphor
Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Beispiel: Natrium, Kalium
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Beispiel: Wasserstoffperoxid, Nitrate
Organische Peroxide
Beispiel: Hydrogenperoxid-Lösungen
Giftige Stoffe
Beispiel: Cyanide, Quecksilber
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Beispiel: Bakterien, Viren
Radioaktive Stoffe
Beispiel: Uran, Plutonium
Ätzende Stoffe
Beispiel: Schwefelsäure, Natronlauge
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Beispiel: Lithiumbatterien, Asbest
UN-Nummern und Stofflisten
Jeder Gefahrgutstoff wird durch eine vierstellige UN-Nummer identifiziert. Die UN-Nummer ist international einheitlich und ermöglicht die eindeutige Identifizierung des Stoffes.
Tipp
Nutzen Sie unsere UN-Nummer Suche, um schnell die richtigen Daten für Ihren Transport zu finden.
Zur UN-Nummer SucheVerpackungsgruppen
Stoffe werden je nach Gefährlichkeit einer von drei Verpackungsgruppen zugeordnet:
- Verpackungsgruppe I
Stoffe mit hoher Gefahr (z.B. Benzin)
- Verpackungsgruppe II
Stoffe mit mittlerer Gefahr (z.B. Diesel)
- Verpackungsgruppe III
Stoffe mit geringer Gefahr (z.B. Heizöl)
Pflichten des Absenders
Wer Gefahrgut versendet, hat verschiedene Pflichten:
- Richtige Klassifizierung des Stoffes
- Verwendung zugelassener Verpackungen
- Kennzeichnung der Verpackungen
- Erstellung des Beförderungspapiers
- Bereitstellung von Warnkreuzen und Warntafeln
Checkliste für ADR-Transporte
Nutzen Sie unsere ADR-Checkliste, um nichts zu vergessen:
Zur ADR-ChecklisteRechtssichere Beförderungspapiere erstellen
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