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ADR-Grundlagen: Alles was Sie wissen müssen

Das ADR (Accord europeen relatif au transport international des merchandises Dangereuses par Route) regelt den internationalen Transport von Gefahrgut auf der Straße. Hier sind die wichtigsten Grundlagen.

Was ist ADR?

Das ADR ist ein Europaabkommen, das den Transport von Gefahrgut auf der Straße regelt. Es wurde 1957 unterzeichnet und wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Version ist ADR 2025, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.

In Deutschland wird das ADR durch die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) umgesetzt. Wer gegen die ADR-Vorschriften verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern und im Extremfall mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Die 9 ADR-Gefahrklassen

Gefahrgut wird in 9 Klassen eingeteilt, je nach Art der Gefahr:

Klasse 1

Explosive Stoffe und Gegenstände

Beispiel: Feuerwerkskörper, Munition

Klasse 2

Gase

Beispiel: Propan, Stickstoff, Chlor

Klasse 3

Entzündbare flüssige Stoffe

Beispiel: Benzin, Diesel, Aceton

Klasse 4.1

Entzündbare feste Stoffe

Beispiel: Schwefel, Phosphor

Klasse 4.2

Selbstentzündliche Stoffe

Beispiel: Weißphosphor

Klasse 4.3

Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Beispiel: Natrium, Kalium

Klasse 5.1

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Beispiel: Wasserstoffperoxid, Nitrate

Klasse 5.2

Organische Peroxide

Beispiel: Hydrogenperoxid-Lösungen

Klasse 6.1

Giftige Stoffe

Beispiel: Cyanide, Quecksilber

Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Beispiel: Bakterien, Viren

Klasse 7

Radioaktive Stoffe

Beispiel: Uran, Plutonium

Klasse 8

Ätzende Stoffe

Beispiel: Schwefelsäure, Natronlauge

Klasse 9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Beispiel: Lithiumbatterien, Asbest

UN-Nummern und Stofflisten

Jeder Gefahrgutstoff wird durch eine vierstellige UN-Nummer identifiziert. Die UN-Nummer ist international einheitlich und ermöglicht die eindeutige Identifizierung des Stoffes.

Tipp

Nutzen Sie unsere UN-Nummer Suche, um schnell die richtigen Daten für Ihren Transport zu finden.

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Verpackungsgruppen

Stoffe werden je nach Gefährlichkeit einer von drei Verpackungsgruppen zugeordnet:

  • Verpackungsgruppe I

    Stoffe mit hoher Gefahr (z.B. Benzin)

  • Verpackungsgruppe II

    Stoffe mit mittlerer Gefahr (z.B. Diesel)

  • Verpackungsgruppe III

    Stoffe mit geringer Gefahr (z.B. Heizöl)

Pflichten des Absenders

Wer Gefahrgut versendet, hat verschiedene Pflichten:

  • Richtige Klassifizierung des Stoffes
  • Verwendung zugelassener Verpackungen
  • Kennzeichnung der Verpackungen
  • Erstellung des Beförderungspapiers
  • Bereitstellung von Warnkreuzen und Warntafeln

Checkliste für ADR-Transporte

Nutzen Sie unsere ADR-Checkliste, um nichts zu vergessen:

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