ADR Beförderungspapier erstellen: Der vollständige Guide für 2025
ADR Beförderungspapier erstellen: Der vollständige Guide für 2025
Das ADR-Beförderungspapier ist das zentrale Dokument bei jedem Gefahrguttransport. Es begleitet die Ladung von A nach B und muss bei Kontrollen vorgezeigt werden können. Inhalt und Reihenfolge der Angaben sind verbindlich in ADR 5.4.1.1 (Allgemeine Angaben) festgelegt.
Was ist ein ADR-Beförderungspapier?
Das ADR-Beförderungspapier (auch Beförderungsschein genannt) ist ein amtliches Dokument, das jeden Gefahrguttransport begleiten muss. Es kann nach ADR 5.4.0.1 in jeder gewünschten Form ausgestellt werden — schriftlich oder elektronisch — solange alle Pflichtangaben enthalten und für Kontrollbehörden lesbar sind.
Pflichtangaben nach ADR 5.4.1.1.1
Die folgenden Angaben sind je Eintrag in der vorgeschriebenen Reihenfolge zwingend erforderlich:
- UN-Nummer (vorangestellt mit den Buchstaben „UN", z.B. „UN 1203")
- Offizielle Benennung des Stoffes für die Beförderung (ggf. mit technischer Bezeichnung in Klammern)
- Gefahrzettelmuster-Nummern (Klasse + Unterklassen, z.B. „3" für entzündbare flüssige Stoffe)
- Verpackungsgruppe (I, II oder III) — sofern zugeordnet
- Tunnelbeschränkungscode (in Klammern, nur sofern eine Tunnelfahrt anfallen kann, z.B. „(D/E)")
- Anzahl und Beschreibung der Versandstücke (z.B. „5 Fässer")
- Gesamtmenge je Eintrag (Brutto- oder Nettomasse bzw. Volumen)
- Name und Anschrift des Absenders
- Name und Anschrift des Empfängers
- Erklärung gemäß den Bedingungen einer ggf. anwendbaren Sondervereinbarung
Außerhalb der Reihenfolge zusätzlich vorgeschrieben:
- Datum und Unterschrift des Absenders
- Bei begrenzten Mengen (LQ): Hinweis im Beförderungspapier nach ADR 5.4.1.1.5 („begrenzte Menge" oder „LQ")
- Bei freigestellten Mengen (EQ): Hinweis nach ADR 3.5.6
Häufige Fehler
- Fehlende oder falsche UN-Nummer ohne Präfix „UN"
- Tunnelcode vergessen, obwohl die Route durch einen Tunnel führt
- Empfängeradresse unvollständig (Postleitzahl fehlt)
- Versandstückzahl nicht angegeben
Fazit
Nutzen Sie digitale Werkzeuge wie Gefahrgut-Pilot, um die Reihenfolge nach ADR 5.4.1.1 automatisch einzuhalten und Fehler zu vermeiden — bei Kontrollen durch BAG oder Polizei werden Verstöße nach § 10 GGBefG mit Bußgeldern bis 50.000 EUR geahndet.